Das Entleeren von Aquarien in der Natur ist verboten und hat weitreichende Folgen für die Biodiversität unserer Gewässer. Wer seine Heimtiere nicht behalten kann, sollte ein neues Zuhause für sie suchen oder sich an eine Auffangstation wenden.
Auf den ersten Blick mag das Freisetzen der eigenen Heimtiere harmlos erscheinen, doch die langfristigen Folgen können verheerend sein. Da Konkurrenz und Fressfeinde fehlen, können sich ausgesetzte Pflanzen und Tiere oft besonders gut vermehren. Die sogenannten invasiven Neobiota verdrängen heimische Arten und stören das ökologische Gleichgewicht. Wer Tiere oder Pflanzen aus Aquarien oder Gartenteichen in Gewässern aussetzt, macht sich strafbar.

Info-Tafeln tragen zur Sensibilisierung der Bevölkerung bei.
Invasive Arten
In der Schweiz richten einige gebietsfremde Arten bereits grossen Schaden an. Ein Beispiel für eine invasive Aquarienpflanze ist das aus Afrika stammende Schmalrohr (Lagarosiphon major). Im Genfersee und im Kanton Tessin breitet sie sich grossflächig aus und verdrängt einheimische Pflanzen. Auch die in Aquarien weit verbreitete Rotwangen-Schmuckschildkröte aus Nordamerika wurde oft ausgesetzt, als sie zu gross wurde. Sie verspeist nebst Pflanzen gerne den Laich einheimischer Amphibien und Insektenlarven, wodurch sie seltene einheimische Arten gefährdet. Seit 2008 gilt daher ein Handlungsverbot. Wer schon vor Jahren eine Schildkröte erstanden hat, kann sie behalten, sofern ein Leihvertrag mit einer anerkannten Einrichtung abgeschlossen wird. Sichtungen in der Natur sollten der zuständigen kantonalen Behörde gemeldet werden.

Das Schmalrohr breitet sich rasant aus. Bild: Adrian Möhl
Umsichtiges Handeln
Die Anschaffung eines Aquariums oder Gartenteichs sollte gut überlegt sein. Wer sich dafür entscheidet, muss dafür sorgen, dass keine Lebewesen entkommen können. Wer seine Heimtiere nicht behalten möchte, kann im Freundeskreis oder auf einer Verkaufsplattform nach einem neuen Zuhause suchen. Alternativ gibt es die Möglichkeit, sich an eine Auffangstation oder ein Tierheim zu wenden. Wasserpflanzen sollten im Kehricht oder mit der Grüngutabfuhr entsorgt werden; Aquarienwasser im Abwasser. So kann jeder dazu beitragen, die einheimische Artenvielfalt zu schützen.



