Wer möchte nicht gerne ungehindert am Seeufer spazieren, am Ufer auf einem Stein sitzen und die Füsse baumeln lassen oder an heissen Sommertagen einfach in den See springen und sich abkühlen lassen? Das ist vielerorts möglich und kann von allen genossen werden. Aber dort, wo es sich um rechtskräftig ausgeschiedenes Privatland oder Naturschutzgebiete handelt, bleibt der Zugang der Öffentlichkeit ver- wehrt. Noch gibt es zahlreiche Möglichkeiten, diese Situation merk- lich zu verbessern, ohne bei fremden Leuten durch den Garten zu spazieren und seltene Vögel in Schutzgebieten zu stören.
Öffentlicher Seezugang?
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