Wildtiere sind nicht standortgebunden. Sie wandern seit Jahrtausenden in Wildtierkorridoren zur Nahrungsaufnahme, zur Paarung und zu ihren Ruheplätzen. Die letzten, heute noch bestehenden Korridore müssen erhalten bleiben und unterbrochene Korridore wieder verbessert werden. Lange, mehr als 4 Meter hohe Stützmauern sind unüberwindlich für das Wild und lassen es den Autos entgegenrennen.
Die Wildtierkorridore in der Schweiz sind erfasst und in den kantonalen und kommunalen Richtplänen festgehalten. Vielerorts ist die exakte Breite eines solchen Korridors leider noch nicht parzellenscharf festgelegt.
Wildtiere wandern in Deckung
Auf ihren Wanderungen müssen die Wildtiere möglichst im Sichtschutz von Gehölzen und ohne Störungen von einer Stelle zur anderen gelangen können. Wie man aus Wirkungskontrollen von Wildtierbrücken weiss, wirken sich Menschen und Hunde sowie zu nahe aneinander stehende Gebäude negativ auf die Akzeptanz durch Wildtiere aus. Strassen und Bahnlinien sind gefährliche Bereiche.
Wildtierkorridor SZ11/SG27
Auf dieser Route wanderten die Wildtiere vom Wägital in Richtung Buchberg-Ricken und umgekehrt. Seit dem Bau der Autobahn mit ihren hohen Wildschutzzäunen ist dieser Korridor unterbrochen. Dass die Wildtiere auch mehr als ein halbes Jahrhundert nach deren Erstellung diese Querung der Linth-ebene immer noch in ihren Genen haben, zeigen ihre unzähligen, erfolglosen Versuche entlang dem Zaun. Die Politik und die Gesetzgebung tragen diesem Umstand Rechnung. So verlangt die kantonale Richtplanung eine Wildtierbrücke über die Autobahn und auf Gemeindeebene die Sicherung und Umsetzung von ökologischen Leitstrukturen.
Mangelhafte Planung
Der Kanton Schwyz möchte das Teilstück Holeneich-Lägeten der Kantonsstrasse auf Tuggner Gemeindegebiet total sanieren. Es ist eine Verbreiterung und eine separate Linienführung für den Langsamverkehr vorgesehen. Die längst fällige Verbesserung der Verkehrssicherheit vor allem für Fussgänger und Radfahrer, ist völlig unbestritten. Doch die Planung unterliess eine notwendige Koordination mit dem ASTRA, eine umfassende Berücksichtigung des Wildtierkorridors und schafft dabei mit ihren 4 Meter hohen Mauern eine neue, erhöhte, unnötige Kollisionsgefahr zwischen Wild und Fahrzeugen. Solche Kollisionen sind nicht nur für Reh und Hirsch oft tödlich, sondern auch für Autofahrer eine grosse Gefahr.
Einsprachen und Beschwerden
Die Umweltorganisationen Jagd Schweiz, WWF, Pro Natura und der kantonale Patentjägerverband erhoben Einsprache beim Regierungsrat. Dieser lehnte seinerseits die Einsprache ab und hiess die mehrfach nicht verdiente Baubewilligung gut.
Regierung zurückgepfiffen
Darauf reichten die Verbände eine Beschwerde beim Schwyzer Verwaltungsgericht ein, welches nun die Regierung zurückpfiff. Mangelnde, einseitige Planung ohne die gesetzlich vorgeschriebene Berücksichtigung von Umweltinteressen und fehlende Interessenabwägung sind nur Teilaspekte des auf 29 Seiten ausführlich abgehandelten Urteils des Verwaltungsgerichts. Eigentlich dürfte man davon ausgehen, dass das kantonale Tiefbauamt die kantonalen und nationalen Vorgaben kennen sollte. Ebenso dürfte man erwarten, dass ein kantonales Amt alles mustergültig umsetzt, was eine private Bauherrschaft auch erfüllen muss.
In einem weiteren Gerichtsurteil musste das Verwaltunggericht auch noch feststellen, dass in dieser Baubewilligung zusätzlich das Gleichstellungsgesetz ausser Acht gelassen wurde und die Bushaltestelle nicht behindertengerecht geplant wurde.
Handlungsbedarf?
Darf man da zur abgeschlossenen Kantonsstrassensanierung im Dorf Tuggen Parallelen zur Seriosität der Planung erkennen? Hat doch das selbe Tiefbauamt «vergessen», das ganze Millionen-Projekt im Amtsblatt auszuschreiben! Wenige Tage bevor die Bagger auffuhren gab es zwar noch ein Flugblatt in alle Briefkästen, dass der Bau demnächst starte und man um Verständnis bitte…
Damals wurde nur eine Bushaltestelle behindertengerecht gebaut, alle anderen gingen auch «vergessen». Ohne Bewilligung wurde kräftig gebaut, fremdes Eigentum ohne Information und Entschädigung annektiert, dafür bleiben Fussgängerstreifen und Mittelinseln trotz behördenverbindlichem Leitbild- und Richtplaneintrag weiterhin nur ein Wunschdenken der Steuerzahler.




