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Pestizide im Gartenbau

06.11.2023Nachhaltigkeit

Eine Bedrohung für die Umwelt

Die Linth-Zeitung berichtete im Juli, dass ein Landschaftsgärtner verbotenerweise Herbizide auf einer Dachterrasse in Uznach ausbringen liess. Nach der Verurteilung folgt nun eine hohe Geldstrafe.

Ein Landschaftsgärtner in Uznach liess ein Herbizid auf einer Dachterrasse ausbringen. Dabei verstiess er gegen das Bundesgesetz über den Umweltschutz und gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer. Das Ausbringen von Pestiziden auf Dächern und Terrassen ist untersagt. Aufgrund nicht oder ungenügend vorhandener Bodenschicht, werden die ökotoxischen Stoffe nicht zurückgehalten und können über Niederschlag leicht in Oberflächengewässer gelangen. Dort verursachen sie grosse Schäden.

GESETZESLAGE

Der berufliche und gewerbliche Einsatz von Pestiziden erfordert eine Fachbewilligung. Der Pestizideinsatz durch Privatpersonen im Garten ist grundsätzlich erlaubt, bei fehlendem Wissen über Gesetze, Risiken und Anwendung können allerdings Umweltschäden entstehen und hohe Geldstrafen fällig werden. Besonders schwierig ist es den Überblick zu behalten, da bestimmte Pestizide zwar verboten sind, jedoch in den Baumärkten und Gartencentern trotzdem verkauft werden.

PESTIZIDE IM PRIVATGARTEN

Generell empfiehlt das Bundesamt für Umwelt auf Pestizide im privaten Gebrauch zu verzichten. Falls dennoch Pestizide verwendet werden, ist darauf zu achten, dass die Mittel nur auf bewachsenen Bodenflächen wie Gärten, Rasen und Blumenbeeten angewandt werden. Auf Strassen, Wegen, Plätzen, Terrassen und Dächern ist die Verwendung verboten.

Zu erkennen, welche Pestizide erlaubt sind, ist nicht ganz einfach, aber möglich. Man kann die Pestizide im Geschäft mit Hilfe der aufgedruckten Kontrollnummer auf der Rückseite überprüfen (zB. 6876-1). Die Nummer kann auf der Webseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen im Pflanzenschutzverzeichnis (https://www.psm.admin.ch/de/produkte) eingegeben werden und man bekommt dort Auskunft über den Verwendungszweck und die Gefahren. Um Umwelt und Biodiversität zu schützen, empfiehlt es sich jedoch gänzlich auf Pestizide im Garten zu verzichten.

Anhand dieser Nummer kann überprüft werden, ob ein Pestizid für den privaten Gebrauch erlaubt ist. ©SRF

*Titelbild: ©Gina Sanders

Autor:in

Fabian Rätz

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